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Kostenfragen
Heilkostenpläne: Vor jeder privat zu verrechnenden Untersuchung oder Behandlung werden Ihnen die Kosten genannt. Schriftliche und verbindliche Heil- und Kostenpläne sind die Regel, bei kleineren Einzelleistungen genügt den meisten Patienten jedoch die mündliche Preisnennung. In der Kieferorthopädie umfassen die im Heilkostenplan genannten Summen immer die Gesamtbehandlung und nicht bloß einzelne Behandlungsjahre.
Hilfe bei der Bewältigung der Kosten: Wir wissen, das Zahnregulieren ist eine finanzielle Belastung hier zu Lande. Wir helfen, so gut wir können, bei der (Raten-) Gestaltung der Verbindlichkeiten in einem passenden Verhältnis zu Ihren Möglichkeiten. Auch beim Geltendmachen gegenüber den Versicherungen werden wir unser Bestes tun, Sie zu unterstützen.
Verbindliche Heilkostenpläne erst nach der diagnostischen Analyse: Manche Praxen nennen Ihnen schon in der Erstberatung fixe Preise. Das tun wir nicht, weil es sehr unterschiedliche Fälle gibt, schwierige und leichte, aufwändige und unaufwändige, lang dauernde Behandlungen und kurze. Natürlich geben wir eine Ersteinschätzung ab, was die Behandlung in etwa kosten kann. Verbindlich sind aber erst die schriftlichen Heilkostenpläne nachder Befunderhebung und ihrer diagostisch-analytischen Auswertung.
Auskünfte über Kosten per Telefon, Mail, Internet:
Können wir ohne Kenntnis des Problems und des damit verbundenen Behandlungsaufwandes nicht geben. Wäre wirklich nicht seriös. Sie müssen daher schon mindestens einmal persönlich bei uns gewesen sein.
Gesundheit ist keine Handelsware. Wir sind hier nicht bei der Unterhaltungselektronik. Bei allem Verständnis für die Bedürfnisse des Publikums nach Preisvergleich, die Mühe, uns oder auch andere verschiedene Ärzte persönlich aufzusuchen, kann Ihnen nicht erspart werden. Einfach ein Email mit der Frage "bei mir steht ein Zahn schief, was kostet bei Ihnen eine Zahnspange" - so geht das nicht.

